Erstellung von Verkehrsgutachten

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnobjekten, Gewerbeobjekten sowie Objekte der Land und Forstwirtschaft im

- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Sonderverfahren


Die Grundlage der Wertschätzung sind die gesetzlichen Vorschriften der WertR und WertV. Hierzu gehören zusätzlich Marktkenntnisse, bautechnisches Wissen und eine fundierte Ausbildung als Sachverständiger. 

Die Verkehrs-/Marktwertermittlung ist für Verkauf, Beleihung, Vererbung, Trennung, Kaufentscheidung und das Finanzamt eine wichtige Grundlage. 


Ein qualifiziertes Gutachten lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf 
ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung des Gutachtens. 

Sie als Auftraggeber können jedoch viel dazu beitragen die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren, indem sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beibringen, d. h. spätestens am Besichtigungstag zur Verfügung stellen. 
Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z. B. telefonisch) oder schriftlich erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.

Folgende Unterlagen sollten zur Verfügung gestellt werden:

- Grundrissplan
- Teilungserklärung
- Wohngeldabrechnung
- Lageplan
- Baubeschreibung, Flächenaufstellung
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag
- bei möglichkeit den aktuellen Grundbuchauszug


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